Krankenversicherungspflicht in Deutschland – aber auch wenn man gar nicht mehr dort lebt? Wie kann man sich abmelden? Wie versichert man sichim Ausland? Und was macht man, wenn man auf Heimatbesuch fährt?
Gesetzliche krankenversicherung kündigen
Für uns war klar, dass wir unsere jeweiligen Krankenversicherungen kündigen. Das ist aber nicht unbedingt so einfach, wie es klingt.
Mia wollte eigentlich noch ein Semester als Studentin eingeschrieben bleiben. Es stellte sich jedoch heraus, dass selbst beurlaute Studenten, die eine behördliche Abmeldung vorweisen können, weiterhin pflichtversichert sein müssen. Also wurde Mia doch vorzeitig zum 30.09.2016 exmatrikuliert und nach einigen verwirrten Telefonaten klappte die Kündigung bei der hkk auch zu dem Termin.
Gut zu wissen: Wer seine Krankenversicherung kündigt, ist nach § 19 Abs. 2 SGB V auch den Folgemonat noch versichert (außer bei Familien- oder freiwilliger Versicherung). Eigentlich bezieht sich diese Regelung auf einen Arbeitsplatzwechsel, Mias Versicherung hat es jedoch auch auf unsere Situation (Ende des Studiums und erst einen Monat später auswandern) angewandt.
Silas tk-Versicherung wurde zwar zum 31.03.2017 gekündigt, die tk versucht aber nach wie vor Geld abzubuchen. Nach endlosen Telefonaten und Mails warten wir immer noch auf Klärung…
Update Januar 2018:
Hier scheint folgendes Problem vorzuliegen: Wegen fehlender Noten wurde Silas erst zum 03.04.2017 exmatrikuliert. Da dieses Datum aber bereits 3 Tage im neuen Semester liegt, verlangt die tk den Versicherungsbeitrag für das komplette Sommersemester 2017 – egal, wann Silas exmatrikuliert wurde oder das Land verlassen hat. Ärgerlich, aber nun nicht mehr zu ändern…
Die richtige Auslandskrankenversicherung
Das war eine lange Suche. Wir brauchen schließlich keine normale Urlaubsreiseversicherung für maximal 56 Tage und nur 10 €, sondern eine Auslandsreiseversicherung für mindestens ein halbes Jahr. Nachdem wir tausende von Vergleichsseiten durchsucht hatten, kamen wir zufällig auf die StaTravel. Sie hat humane Preise (34 € pro Person und Monat), normale Konditionen und – das Beste – versichert auch Sportaktivitäten. Die Rückfrage bei der StaTravel hat bestätigt, dass Tauchen unter ihre Sportversicherungs-Klausel fällt. Das heißt für uns, dass wir keine separate Tauchversicherung brauchen!
Weitere Angebote gibt es zu ähnlichen Konditionen und Preisen bei der Hanse Merkur, dem ADAC (für Mitglieder) und der AXA – allerdings ohne Sport-Klausel…
Incomer-Versicherung
Da wir zwischen unserer Israel-Reise und dem Start mit dem Auto noch einen Monat Aufenthalt in Deutschland hatten, benötigte Mia für die Zeit eine Incomer-Versicherung. Das ist eine Versicherung für Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche, die nach Deutschland reisen. Leider sind die Bedingungen für Auslands-Deutsche normalerweise strikt. Darunter fällt zum Beispiel, dass der Antragsteller bereits seit mindestens 2 Jahren im Ausland leben. Die einzige ohne solchen Allüren war die Allianz Versicherung: Für 50 € war Mia einen Monat kranken- und haftpflichtversichert.
Sollten wir jetzt aus irgendeinem Grund wieder zurück nach Deutschland müssen, ist ein sechswöchiger Heimatbesuch in der StaTravel-Versicherung inbegriffen. Wir brauchen also kein zweites Mal eine Incomer-Versicherung – noch ein Grund mehr, StaTravel zu nutzen!
Die Heimkehr
Wenn wir nach Deutschland zurückkehren und uns dort wieder anmelden, müssen unsere alten Krankenkassen (hkk und tk) uns wieder aufnehmen, ob sie wollen oder nicht. Gesetzlich krankenversicherte Auswanderer haben „seit dem 01. April 2007 grundsätzlich das Recht, wieder bei [ihrer] bisherigen Krankenkasse einzutreten„. Ein Telefonat mit der hkk hat das ebenfalls bestätigt: Selbst wenn wir krank nach Deutschland zurückkehren, werden wir wieder aufgenommen und auf Kosten der Versicherung behandelt.
Falls das doch nicht klappt, gibt es immer noch die Möglichkeit, direkt nach der Rückkehr Hartz IV zu beantragen. Die netten Menschen dort werden uns automatisch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und schwupps – sind wir wieder im System.
Update Januar 2018:
Wir beide wurden problemlos von unseren Krankenkassen akzeptiert. Für Mia kam zusätzlich ein Schreiben, das nach der bisherigen Versicherungssituation fragte. Am Telefon wurde erklärt, dass dies lediglich Routine sei und normalerweise keinerlei Probleme beim Wiedereintritt in die Versicherung bestünden. Das ist bisher auch der Fall: Wir beide haben eine neue Versicherungskarte unserer alten Versicherer, die funktioniert.
Nachforderungen
Beim Stöbern im Netz sind wir ein paar Mal auf Hinweise gestoßen, dass Krankenversicherungen bei der Rückkehr nach Deutschland plötzlich Nachforderungen über die Zeit im Ausland stellten. So weit wir es bisher überblicken können, sollten solche Vorfälle kein Problem darstellen, wenn der Reisende sich sowohl von den deutschen Behörden als auch von seiner Krankenversicherung abgemeldet hat. Falls dann eine Nachforderung eintrudelt, kann er (oder sie) entspannt die Abmeldebestätigung, die Kündigungsbestätigung und im besten Fall noch einen Nachweis über eine Auslandsversicherung verschicken und ist damit auf der sicheren Seite.